Richtiges Verhalten ist wichtig
Was soll ich bei Erhalt einer Kündigung tun?
Beim Erhalt einer Kündigung sind viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Aus Angst bzw. Unsicherheit verfallen sie in Stress oder in eine Art Schockzustand. Das ist weder hilfreich, noch zielführend, wenn auch verständlich. Aufgrund langjähriger Erfahrungen im Arbeitsrecht sind mir die Gefühlszustände in dieser Situation bekannt und ich möchte Ihnen gern die nachfolgende Verhaltensweise empfehlen.
Ulrich Paulussen, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kanzlei Krall, Paulussen & Partner PG in Mönchengladbach
Diese drei Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben!
Wichtige Informationen, um Nachteile zu vermeiden
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht
Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitsort liegt. Egal wo dies in Deutschland ist, Herr Rechtsanwalt Ulrich Paulussen kann die Erhebung der Kündigungsschutzklage fristgerecht für Sie übernehmen.
Erster Gerichtstermin: Gütetermin
Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage wird eine Güteverhandlung anberaumt. Anwesend ist bei diesem ersten Termin in der Regel, außer den Parteien und den Prozessbevollmächtigten, nur der Vorsitzende Richter. Ziel der Güteverhandlung ist eine gütliche Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zweiter Gerichtstermin: Kammertermin
Erfolgt keine gütliche Einigung im ersten Gerichtstermin, wird durch das Gericht ein zweiter Termin, der Kammertermin, anberaumt. Dabei setzt sich die Kammer des Arbeitsgerichts aus einem Richter und zwei Laienrichtern zusammen. Je ein Laienrichter kommt aus dem Kreis der Arbeitnehmer (Gewerkschaft, Betriebsrat, etc.) und der Arbeitgeber (Arbeitgeberverband, Geschäftsführung, etc.). Die Laienrichter entscheiden gleichberechtigt zum Richter. Es wird im Kammertermin zumeist nochmals versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet das Arbeitsgericht durch Urteil.
Urteilsverkündung
Im Rahmen des Urteils kann die Kammer:
die Klage abweisen und gleichzeitig feststellen, dass die Kündigung wirksam ist
oder die Kammer kann feststellen, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist.
Kompetent und erfahren
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
Gut zu wissen
Wichtiges rund um Ihre Kündigung
3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage verpasst?
Handeln Sie schnell. Die einzige Möglichkeit für Sie ist die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht hat diese zuzulassen, wenn der Arbeitnehmer trotz Anwendung aller zuzumutenden Sorgfalt verhindert war, die Klage rechtzeitig einzureichen.
Besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit Herrn Rechtsanwalt Ulrich Paulussen und klären Sie schnellstmöglich Ihre Optionen!
Besteht in Ihrem Fall Anspruch auf eine Abfindung?
Die Kündigungsschutzklage ist grundsätzlich auf den Erhalt des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Natürlich erlebt Herr Rechtsanwalt Ulrich Paulussen regelmäßig, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich oder von den Parteien auch nicht gewünscht ist. Vielmehr verständigt man sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung.
Da es keinen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung (hier mehr dazu) gibt, ist die Zahlung einer solchen immer Verhandlungssache.
Klären Sie mit Herrn Rechtsanwalt Ulrich Paulussen in einem persönlichen Termin die Möglichkeiten für eine Abfindungszahlung.
Sie als Arbeitnehmer möchten kündigen?
Auch in diesem Fall ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Als Experte für Arbeitsrecht sorgt Herr Rechtsanwalt Ulrich Paulussen für eine fristgerechte und formal korrekte Kündigung. Sie klären im Gespräch mit ihm folgende Punkte:
- Kündigungsfrist (gem. vertraglicher Vereinbarung oder gesetzlicher bzw. tariflicher Kündigungsfrist)
- Einhaltung eines etwaigen Wettbewerbsverbots
- mögliches vorzeitiges Ausscheiden vor Ablauf der Kündigungsfrist
- Abschluss eines Aufhebungsvertrages
- bestehender Urlaubsanspruch
- Verhandlung über eine angemessene Abfindung
- sowie alle individuellen Fragen
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Paulussen
Arbeitsrechtler seit vielen Jahren
Herr Rechtsanwalt Ulrich Paulussen ist seit 1997 Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Rechtsanwaltssozietät Krall, Paulussen & Partner PG in Mönchengladbach.
Seine Mandanten schätzen seine professionelle Arbeitsweise und sein hohes persönliches Engagement. Auf seinen Einsatz für Ihr Anliegen können Sie sich verlassen!
Mehr zu Ulrich Paulussen erfahren Sie hier.
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